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Fragen zum Mindestlimit
2.1.
Was
ist ein Mindestlimit ?
Diese Option stammt aus
dem Bereich der klassischen Saal-Versteigerungen.
Der Verkäufer legt
damit den untersten Wert fest, zu dem er bereit ist, zu verkaufen.
Die Wahl dieser Option ist eine Sicherheitsmaßnahme (siehe
2.2.).
Es ist aber auch eine Versteigerung
ohne Wahl eines Mindestlimits möglich.
Das Mindestlimit liegt oft
ca. 30% unter dem eigentlichen Wert des Artikels.
Das Mindestlimit darf nicht
mit dem Aufrufpreis verwechselt werden ! (siehe unten)
2.2.
Wozu
gibt es überhaupt ein Mindestlimit ?
Der Verkäufer sichert
sich mit dieser Option ab, daß sein Artikel nicht weit unter Wert
verschleudert wird, falls sich zufällig nicht genug Interessenten,
bzw. nicht zu einem annehmbaren Wert finden.
Das Mindestlimit darf nicht
mit dem Aufrufpreis verwechselt werden ! (siehe unten)
2.3.
Wo
wird die Höhe des Mindestlimits angezeigt ?
Das Mindestlimit ist wichtiger
Teil der Versteigerungs-Strategie eines Verkäufers.
Es ist deshalb geheim
(das ist sowohl in Saal-Versteigerungen als auch online so) Versteigerungen
bei denen die Höhe des Mindestlimits angezeigt würde, sind reizlos
und sinnlos - und existieren deshalb nirgens.
Dem Bieter wird aber in
der Infobox am Kopf einer Artikelseite unter dem Feld
"letztes Gebot" angezeigt,
ob das Mindestlimit bereits erreicht ist, oder nicht.
Wenn hier neben der Zahl
nichts weiter steht, ist der Artikel nicht limitiert -
ansonsten heißt es
"Mindestlimt noch nicht erreicht" oder "Mindestlimit erreicht".
Ein Bieter kann sich auch
durch mehrmaliges stufenweises Bieten an das Mindestlimit "herantasten"
(dabei immer die Infobox beobachten).
2.4.
Muß
der Anbieter sein Startgebot (=Aufrufpreis) zum Mindestlimit beginnen ?
Dies ist ein Punkt, der
manchen Auktions-Neuling am Anfang etwas verwirrt.
Der Aufruf des Artikels
erfolgt in Auktionen normalerweise erheblich unterhalb des eigentlichen
Artikelwertes (das ist auch bei Saal-Versteigerungen so).
Die sinnvolle Abstimmung
des Mindestlimits mit dem Aufrufpreis und den jeweiligen Steigerungswerten
ist genauso wichtiger Bestandteil der Auktions- Strategie eines Anbieters,
wie die Wahl der Laufzeit.
Hier empfiehlt es sich,
keine zu kurze Zeit zu wählen - in der Regel sind 14 Tage am besten.
2.5.
Soll
ich gleich den Preis als Aufrufpreis posten, den ich letzlich erzielen
will?
Wie gesagt, ist dies ist
meist nicht sinnvoll, denn so würde sich oft gar kein Bietgefecht
ergeben und es würde aus der Auktion eine Kleinanzeige mit Maximalpreis.
Denn das jemand über
dem vom Verkäufer erwarteten Artikelergebnis bietet,
kommt wohl nur bei Rembrandt-Gemälden
vor, nicht aber bei Computerteilen ...
Besser ist die Wahl eines
niedrigeren Aufrufpreises. Damit kann auch das Interesse der Bieter besser
ermittelt werden.
2.6.
Muß
der Anbieter unterhalb seines Mindestlimits verkaufen ?
Nein. Der Verkäufer
hat mit der Wahl eines Mindestlimits den untersten Wert angegeben,
zu dem er sich verpflichtet hat, den Artikel zu verkaufen.
Darunter muß er dies
nicht tun - aber er kann.
Ein besonderer Vorteil der
FEININGER-Software ist dabei die Benachrichtigung
des Anbieters und des Höchstbieters
bei Auktionsende. Hier werden Name, Adresse, Telefon und e-Mail-Adresse
dem jeweiligen Partner mitgeteilt, sowie die Summe des Höchstgebotes.
Sollte das Gebot nicht ausgereicht
haben, wird den beiden Beteiligten so die Mög- lichkeit eröffnet,
sich durch Nachverhandlung doch noch auf einen Preis zu einigen.
2.7.
Muß
der Höchsbieter kaufen, wenn es hieß "Mindeslimit nicht erreicht"?
Nein, muß er nicht,
aber er kann - vorausgesetzt er einigt sich mit dem Anbieter doch noch
über den Preis.
Ein besonderer Vorteil der
FEININGER-Software ist nämlich die Benachrichtigung des Anbieters
und des Höchstbieters bei Auktionsende. Hier werden Name, Adresse
und e-Mail-Adresse dem jeweiligen Partner mitgeteilt, sowie die Summe des
Höchstgebotes.
Sollte das Gebot nicht ausgereicht
haben, wird den beiden Beteiligten so die Mög- lichkeit eröffnet,
sich durch Nachverhandlung doch noch auf einen Preis zu einigen. |